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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER
HELMUT THIEME INDUSTRIETECHNIK GmbH |
1. |
Allgemeines |
1.1. |
Verträge der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, die Einkäufe
zum Inhalt haben, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge,
Werklieferungsverträge oder Dienstleistungsverträge (Aufträge),
werden ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen
Einkaufsbedingun-gen abgeschlossen. Dies gilt auch für Aufträge,
welche die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH Namens und im
Auftrag von Dritten erteilt. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingung des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie von der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ausdrücklich schriftlich
anerkannt worden sind. Schweigen der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH auf übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gilt nicht als Zustimmung. |
1.2. |
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Einkäufe, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. |
1.3. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der diesseitigen
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. |
1.4. |
Schriftliche Bestätigungen in dem Sinne der Ziffern 1.1. und
1.3. können nur durch die in dem Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführer der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH erteilt
werden. |
1.5. |
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von 14 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind
freibleibend und können von dieser bis zu dem Zugang der
schriftlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerrufen werden. |
2.2. |
Von Angeboten der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
abweichende Auftragsbestätigun-gen des Auftragnehmers bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH.
Erfolgt diese Bestätigung nicht binnen zwei Wochen, ist der Vertrag
nicht zustande gekommen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die
Annahme von Lieferungen / Leistungen oder Zahlungen ersetzt nicht
die Annahmeerklärung. |
2.3. |
Die Annahme von Angeboten des Auftragnehmers erfolgt seitens
der Helmut Thieme Indu-strietechnik GmbH ausschließlich durch
schriftliche Erklärung. |
3. |
Preise |
|
Die in den Aufträgen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
genannten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer,
jedoch einschließlich aller Nebenkosten (insbesondere Transport-,
Zoll-, Verpackungs-, Versicherungskosten, Kosten der Rücknahme und
Entsorgung der Verpackung). |
4. |
Beschaffenheitsvereinbarung |
4.1. |
Der Auftragnehmer garantiert insbesondere, dass
- ausschließlich die in dem Auftrag benannten oder sonstwie
vereinbarten Materialien verwendet werden und die von der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH gemäß Auftrag vorgegebenen Maß- und
Mengenangaben beachtet werden. Abweichungen sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
zulässig;
- in dem Auftrag aufgegebene Bescheinigungen sowie sonstige
Dokumente, die für den Einsatz der Lieferung zu dem vertragsgemäßen
Zweck erforderlich sind oder deren Erforderlichkeit sich aus dem
vertragsgemäßen Verwendungszweck der Lieferung ergibt,
mitzuliefern;
- die gelieferten oder hergestellten Waren, Leistungen oder Werke
den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, den
anerkannten Regeln der Technik, den anerkannten sonstigen
Sicherheitsvorschriften und sonstigen einschlägigen
Unfallverhütungs-, Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften
entsprechen;
|
5. |
Übernahme der Beschaffungsgarantie |
|
Der Auftragnehmer steht für die Beschaffung der für die
Lieferungen / Leistungen erforderlichen Zulieferungen und
Leistungen -auch ohne Verschulden- uneingeschränkt ein (volle
Übernahme des Beschaffungsrisikos). |
6. |
Zwischenhändlerhaftung |
|
Der Auftragnehmer hat in jedem Fall auch ohne Verschulden für
die von ihm beschafften Zulieferungen und Leistungen wie für eigene
Lieferungen / Leistungen einzustehen. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf Mängel. |
7. |
Eigentumsvorbehalt |
|
Mit Ablieferung, Abnahme oder Übergabe erlangt die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH an der gelieferten Ware
uneingeschränktes Eigentum. Einfacher und verlängerter
Eigentums-vorbehalt des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. |
8. |
Lieferung und Leistung |
8.1. |
Der Auftragnehmer ist nicht befugt, die Lieferungen /
Leistungen in dem Rahmen des Auftrags-verhältnisses mit der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH ohne Zustimmung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH durch Dritte zu erbringen oder erbringen zu
lassen. |
8.2. |
Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, für die Dauer der
Gewährleistungsfrist einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der
Brutto-Auftragssumme vorzunehmen, es sei denn, der Auftragnehmer
leistet Sicherheit durch Beibringung einer über diesen Zeitraum
laufenden selbstschuldnerischen und im übrigen unwiderrufli-chen
Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse. |
8.3. |
Bei Werkverträgen oder Werklieferungsverträgen ist die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH berechtigt, während der Herstellung
Material, Herstellungsverfahren und ausführende Arbeiten zu
überprüfen, soweit dies nicht berechtigten Interessen des
Auftragnehmers zuwiderläuft. Die nicht von berechtigten Interessen
getragene Verweigerung einer Überprüfung berechtigt die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH zur Kündigung des Vertrages aus
wichtigem Grund. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. |
8.4. |
Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist eine Abnahme
erforderlich. Die Abnahme des Werkes erfolgt ausschließlich durch
schriftliche Erklärung seitens der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist berechtigt, eine
etwa verwirkte Vertragsstrafe trotz Abnahme bis zur Schlußzahlung
geltend zu machen. Die vorbehaltlose Abnahme des Werkes führt nicht
zu dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Rechten
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. |
8.5. |
Lieferscheine sind von außen an der Verpackung zu befestigen
und müssen die Bestellnummer, die Artikelbezeichnung und
Teilenummer, die Liefermengen und die mitgelieferten
Bescheini-gungen / Dokumente benennen, sowie Hinweise auf etwaige
Teillieferungen enthalten. Zusammengehörige Lieferungen sind als
solche zu kennzeichnen. Ware, die nicht aus dem Gebiet der
europäischen Gemeinschaft stammt, ist als solche zu kennzeichnen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen
ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH berechtigt, die Annahme
zu verweigern, es sei denn, dies ist vom Auftragnehmer nicht zu
vertreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt. |
8.6. |
Vorzeitige Lieferungen können zurückgewiesen werden, wenn diese
nicht in dem Interesse der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
liegen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. |
9. |
Gewährleistung und Mängelrüge |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH genügt
handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, wenn sie
offene Mängel binnen zwei Wochen ab Übergabe, verdeckte Mängel
binnen zwei Wochen ab Kenntnis anzeigt. Die Anzeige von Mängeln zu
einem späteren Zeit-punkt kann nach den Umständen des Einzelfalles
ausreichen. |
9.2. |
Ausstellung von Empfangsquittungen oder Zahlung beinhaltet
nicht den Verzicht auf mögliche Gewährleistungsansprüche und
sonstige Rechte. |
9.3. |
Der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH stehen auch bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht
auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen
Leistung zu. |
9.4. |
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung /
Neuleistung steht in jedem Fall der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH zu. |
9.5. |
Der Auftragnehmer hat die zu dem Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sowie die in dem Rahmen der
Nacherfüllung entstehenden Kosten des Aus- und Einbaus der
gelieferten Ware zu tragen. |
9.6. |
In dringenden Fällen ist die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH zur Abwehr erheblicher Schäden oder Gefahren für andere
Rechtsgüter nach vorheriger Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer
berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen, durch Dritte
beseitigen zu lassen oder eine mangelfreie Sache selbst zu
beschaffen und vom Auftragnehmer Ersatz der jeweils erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen. |
9.7. |
Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als
fehlgeschlagen. |
9.8. |
Im übrigen haftet der Auftragnehmer der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in dem Rah-men der gesetzlichen Bestimmungen
und stellt die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH von allen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat dafür nicht
einzustehen. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist mit ihrem
Schadensersatzanspruch nicht auf das Erfüllungsinteresse
beschränkt. Die Schadensersatzverpflichtung und der
Freistellungsanspruch erfassen insbeson-dere auch alle Kosten,
Gebühren und Auslagen. |
10. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
10.1. |
Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestelldatum
und Mengenangabe mit Einzel- und Positionspreis zu erstellen.
Rechnungen für Teillieferungen sind als solche kenntlich zu machen.
Abweichende Rechnungen begründen keine Zahlungsverpflichtung. |
10.2. |
Zahlt die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auf eine in dem
Sinn von Ziffer 10.2. ungenügende Rechnung den von dem
Auftragnehmer geforderten Rechnungsbetrag ganz oder teilweise und
stellt sich später heraus, dass der Vorsteuerabzug aufgrund eines
Mangels der Rechnung von dem Finanzamt nicht anerkannt wird,
ersetzt der Auftragnehmer der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
den Vorsteuerbetrag. Der Auftraggeber kann dieser
Zahlungsverpflichtung nicht davon abhängig machen, dass die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH gegen die Nichtanerkennung des
Vorsteuerbetrages das Einspruchsverfahren führt und / oder Klage
erhebt. |
10.4. |
Die Vergütung des Auftragnehmers wird 60 Tage nach Abnahme der
Gesamtleistung und Zugang der Rechnung fällig. Auch Teilrechnungen
werden erst nach vollständiger Erfüllung des Auftrages
beglichen. |
10.5. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist berechtigt, bei
Zahlungen binnen zwei Wochen nach Fälligkeit drei Prozent Skonto zu
ziehen. |
10.6. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist zur Aufrechnung
berechtigt. |
11. |
Lieferverzug |
11.1. |
Auftretende Lieferverzögerungen hat der Auftragnehmer der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nach Kenntniserlangung
unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Auftragsnum-mer, des
Auftragsdatums sowie des voraussichtlichen neuen Liefertermins
anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige oder erfolgt sie nur
unvollständig, haftet der Auftragnehmer für dadurch entstehende
Schäden, es sei denn, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Eine
Anerkennung des neuen Liefertermins ist weder durch die Mitteilung
noch durch Schweigen auf diese Mitteilung gegeben. Weitergehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. |
11.2. |
Schäden, die durch Lieferverzögerungen des Auftragnehmers
entstehen, berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur
Geltendmachung von Ersatzansprüchen, es sei denn, der Auftragnehmer
hat nicht schuldhaft gehandelt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche
bleiben unberührt. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist im
Falle des Verzugs berechtigt, von dem Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Nettoauftragssumme pro
Arbeitstag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 25 % der
Nettoauftragssumme insgesamt; der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die
Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung
der Leistung anzurechnen. Das Recht zum Rücktritt sowie auf
Schadensersatz bleibt auch nach Geltendmachung und/oder Zahlung der
Vertragsstrafe erhalten. |
12. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
12.1. |
Erfüllungsort ist der Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH. |
12.2. |
Bis zur vollständigen Ablieferung der Lieferungen / Leistungen,
beziehungsweise bis zur Ab-nahme des Werks durch die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH an dem Erfüllungsort, trägt der Auftragnehmer
die Gefahr des Verlustes, zufälligen Unterganges oder zufälliger
Beschädigung. |
13. |
Rücktritt |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist in dem Falle einer
Pflichtverletzung des Auftragnehmers auch ohne Fristsetzung zu dem
Rücktritt berechtigt. |
14. |
Verjährung |
|
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen
-gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt vier Jahre. Diese Frist
gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in
Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben
ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn,
die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen. |
15. |
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Gerichtsstand ist Hamburg. |
15.2. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH und dem Auftragnehmer findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist
deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in Schrift und Wort hat der
deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.3. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen
Einkaufsbedingungen als unwirksam oder als nichtig, so berührt dies
die Wirksamkeit der Allgemeinen Einkaufsbedingungen im übrigen
nicht. |
|
nach oben |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
HELMUT THIEME INDUSTRIETECHNIK GmbH
(Gegenüber Unternehmern) |
1. |
Allgemeines, Geltungsbereich |
1.1. |
1.1. Sämtliche Aufträge werden ausschließlich nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn
sie von der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind. Schweigen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH auf übersandte Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als
Zustimmung. |
1.2. |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbebeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. |
1.3. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer diesseitigen schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. |
1.4. |
Schriftliche Bestätigungen im Sinne der Ziffern 1.1. und 1.3.
können nur durch die in dem Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführer der Helmut Thieme Industrie Technik GmbH erteilt
werden. |
1.5. |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von 14 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind
freibleibend und unverbindlich |
2.2. |
Alle Angaben, insbesondere Maße, Gewichte, DIN-Angaben,
Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und sonstige
Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich von der
Helmut Thieme Industrie Technik GmbH bestätigt wird. Derartige
Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Das
gleiche gilt für Angaben von Lieferanten. |
2.3. |
Aufträge verpflichten die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
erst, wenn diese den Abschluss des Vertrages schriftlich oder
fernschriftlich bestätigt hat oder die bestellte Ware geliefert
wird. Die Bestätigung per E-Mail ist zum verbindlichen Abschluss
eines Vertrages nicht ausreichend. |
2.4. |
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag einen Monat ab Eingang
des Auftrages bei der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gebunden.
Der Liefervertrag kommt in dem von der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH akzeptierten Umfang zustande, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich nach Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung oder unverzüglich nach Zugang der Ware
widerspricht. |
2.5. |
Der Auftraggeber akzeptiert produktionsbedingte Mehr- und
Mindermengen von bis zu 10% unter entsprechender Herauf- und
Herabsetzung des Preises. |
2.6. |
In dem Falle der Fertigung von Auftragsarbeiten verpflichtet
sich der Auftraggeber auf Verlangen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, die Rechtsinhaberschaft an gewerblichen
Schutzrechten (insbesondere Markenrechten, Urheber- oder
Nutzungsrechten, Patentrechten, Geschmacks- oder
Gebrauchsmusterrechten) nachzuweisen. Unabhängig davon verpflichtet
sich der Auftraggeber, die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH von
Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche gegen die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH wegen der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte in dem Zusammenhang mit der Auftragserfüllung geltend
gemacht werden. Diese Freihalteverpflichtung erstreckt sich
insbesondere auf alle der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
entstandenen und entstehende Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung, sowie auf von der Helmut Thieme GmbH zu
leistende Schadensersatz- oder Lizenzzahlungen. Die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ist berechtigt, von dem Auftraggeber in dem
Falle der Inanspruchnahme angemessene Sicherheit zu verlangen. |
3. |
Preise |
3.1. |
Es gelten die Preislisten der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH in dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Soweit sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab
Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg. Die Kosten der Verpackung und
der Versendung ab Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg sind nicht
enthalten. Diese Kosten sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu
tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und von dem
Auftraggeber zu tragen. |
3.2. |
Irrtümer, insbesondere Druck-, Schreib-, Rechen- oder
Übermittlungsfehler berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH zur berichtigenden Berechnung. Die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ist nicht verpflichtet, das Rechtsgeschäft
auf Basis eines irrtümlich angegebenen Preises zu erfüllen. |
4. |
Selbstbelieferungsvorbehalt |
|
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wird den Auftraggeber
unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts dem
Auftraggeber die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten. |
5. |
Ausschluß Zwischenhändlerhaftung |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH hat Sachmängel der
Lieferung, welche sie von Dritter Seite bezieht und unverändert an
den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Die
Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1. |
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den
Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. |
6.2. |
Reicht der Auftraggeber einen Scheck über den Kaufpreis ein
unter gleichzeitiger Aufforderung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, einen Wechsel des Auftraggebers (Bezogener)
als Aussteller zu unterschreiben (Umkehrwechsel), so gilt, wenn die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH der Aufforderung nachkommt,
eine Einlösung des Schecks nicht als unbedingte Kaufpreiszahlung.
In diesen Fällen erlischt der Eigentumsvorbehalt frühestens mit der
Einlösung des Wechsels durch den Käufer. |
6.3. |
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem
Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen
Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die
Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber
erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren,
dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. |
6.4. |
Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu
verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu
verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im
folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den
Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH; der aus der Verarbei-tung entstehende
Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Auftraggeber verwahrt
die Neuware für die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit
anderen, nicht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gehörenden
Gegenständen steht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem
Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Auftraggeber
Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH und der Auftraggeber darüber einig, dass der
Auftraggeber der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH Miteigentum an
der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten
Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung einräumt. |
6.5. |
Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der
Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der
Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Neben-rechten
sicherungshalber an die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ab,
ohne dass es noch weitere besonderer Erklärungen bedarf. Die
Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die
Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellten Preis
des Liefergegenstandes entspricht. Der der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH abgetretende Forderungsanteil ist vorrangig
zu befriedigen. |
6.6. |
Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die
Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne
dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine
Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit
allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des
Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen
verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ab. |
6.7. |
Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in
dieser Ziffer 6. (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen
befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretende Forderung
geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung
unverzüglich an die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere
bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten
für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Auftraggebers, ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu
widerrufen. Außerdem kann die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessen Frist
die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen
verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den
Auftraggeber gegenüber dem Kunden verlangen. |
6.8. |
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der
Auftraggeber der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH die zur
Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen. |
6.9. |
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder
Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. |
6.10. |
Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der
Helmut Thieme Industrietechnik zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH auf Wunsch des Auftraggebers einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH steht die Wahl bei der Freigabe
zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. |
6.11. |
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auch
ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes
bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;
der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im
Herausgabeverlangen des Liefergegenstan-des/der Neuware liegt keine
Rücktrittserklärung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, es sei
denn, dies wird ausdrücklich erklärt. |
7. |
Gewährleistung und Mängelrügen |
7.1. |
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass
dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen
nach Eingang der Ware anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. |
7.2. |
Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Mängelansprüche
bestehen nicht, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit. |
7.3. |
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und
Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von dem
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. |
7.4. |
Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung
verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen
der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch
gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der
Fristsetzung bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen
kann der Auftraggeber nicht verlangen. |
7.5. |
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im
Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware
zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges im Sinne von 444 BGB richten
sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. |
7.6. |
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass
dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen
nach Eingang der Ware anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. |
8. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
8.1. |
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und ohne
Abzug an dem Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu
zahlen. Teillieferungen können von der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellt werden und sind in
gleicher Weise fällig. |
8.2. |
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit
nicht leistet. |
8.3. |
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens ist zulässig. |
8.4. |
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH berechtigt, für jedes
abgesetzte Mahnschreiben eine pauschale Verzugsgebühr in Höhe von
EUR 10,00 zu erheben. |
8.5. |
Der Auftraggeber darf gegen die Ansprüche der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. |
8.6. |
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. In dem Fall des Vorhandenseins von
Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
soweit dieses nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere
der Mangelbeseitigung) steht. |
8.7. |
Werden der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nach
Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit oder
die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen
lassen, so ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH berechtigt,
die sofortige Vorauszahlung sämtlicher Forderungen aus allen mit
dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen in bar zu verlangen.
Stattdessen ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auch
berechtigt, Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft oder
Hinterlegung zu verlangen. Lieferungen werden nur noch gegen
Vorauszahlung ausgeführt. Von dem Auftraggeber gegebene Akzepte
sind zur sofortigen Zahlung fällig. Eine etwa in der Entgegennahme
des Akzeptes liegende Stundung kann widerrufen werden. |
8.8. |
Umstände im Sinne der Ziffer 8.7. liegen insbesondere vor bei
nachweisbarer Nichteinlösung von Schecks, Wechselprotest und/oder
bei negativen Auskünfte einer Bank, einer Kreditversicherung oder
einer Auskunftei oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen
den Auftraggeber. |
8.9. |
Umstände im Sinne der Ziffer 8.7. liegen auch vor, wenn der
Auftraggeber gegenüber der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in
Verzug gerät. |
8.10. |
Kommt der Auftraggeber einem Verlangen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung
gemäß Ziffer 8.7. nicht innerhalb von drei Werktagen nach, so hat
die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH das Recht, die Erfüllung
aller bestehenden Verträge zu verweigern. Die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH kann von noch nicht ausgeführten Verträgen
nach weiterer Nachfristsetzung von mindestens drei Werktagen ganz
oder teilweise zurücktreten oder wahlweise Schadensersatz
verlangen. |
9. |
Begrenzung der Haftung |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet in den Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
9.2. |
Im übrigen haftet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nur
nach dem Produkthaftunggesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist auch in Fällen der groben
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 9.2. Satz 1 aufgeführten
Ausnahmefällen vorliegt. |
9.3. |
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an
Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen
Sachen, ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit gehaftet
wird. |
9.4. |
Die vorstehenden Regelungen gemäß Ziffern 9.1. und 9.2. und
9.3. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und
Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für
den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für
Verzug bestimmt sich ausschließlich nach der Ziffer 10. und die
Haftung für Unmöglichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der
Ziffer 11.. |
9.5. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
10. |
Verzug |
10.1. |
Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe,
Rohstoff- und Energiemängel, Mangel an Arbeitskräften und/oder
Transportmitteln, Transporthindernisse, Unruhen oder Fälle höherer
Gewalt befreien die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH für die
Dauer ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung/Leistung. |
10.2. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei Verzögerung
der Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder eines
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen wird
die Haftung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen
Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung
auf 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10% des
Wertes desjenigen Teils der Lieferung/Leistung begrenzt, bei dem
Verzug eingetreten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
sind, auch nach Ablauf einer der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Sämtliche
vorstehende Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine
Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
11. |
Unmöglichkeit |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei
Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen wird
die Haftung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen
Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf insgesamt 10% des Wertes desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung begrenzt, der wegen der Unmöglichkeit nicht
genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen.
Sämtliche vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. |
12. |
Rücktritt |
|
Der Auftraggeber kann in dem Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten
hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung von dem Vertrag zurücktritt oder auf die
Lieferung/Leistung besteht. In den Fällen von Mängeln verbleibt es
bei den gesetzlichen Bestimmungen. |
13. |
Verjährungsfristen |
13.1. |
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der
Lieferung/Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr.
Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke, Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch
des Unternehmers) oder 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk,
dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder
Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2
genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei
Jahren. |
13.2. |
Die Verjährungsfristen nach Ziffer 13.1. gelten auch für
sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen,
unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht im
Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist der Ziffer
13.1. Satz 1. |
13.3. |
Verjährungsfristen gemäß Ziffer 13.1. und Ziffer 13.2. gelten
mit folgender Maßgabe:
- Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des
Vorsatzes.
- Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat
oder soweit die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH eine Garantie
für die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung übernommen hat. Hat
die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH einen Mangel arglistig
verschwiegen, so gelten an Stelle der in Ziffer 13.1. genannten
Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von
Arglist gelten würden, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall dieser
Ziffer 13.3 vorliegt.
- Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem
nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
|
13.4. |
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der
Ablieferung, bei Werkleistung mit der Abnahme. |
13.5. |
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die
Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen
unberührt. |
13.6. |
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
14. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
14.1. |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Erfüllungsort für eine Verpflichtung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, einschließlich der Pflicht zur Lieferung und
Vorlage von Urkunden, der Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH. Erfolgt die Lieferung ab Auslieferungslager der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, ist Erfül-lungsort der Sitz dieses
Auslieferungslagers. Erfolgt die Versendung aus dem Ausland, ist
Erfüllungsort der Ankunftsort der Ware in Deutschland. |
14.2. |
Versendet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH den
Liefergegenstand auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
übergeben wurde. |
14.3. |
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Versandweg und
Versandmittel der Wahl der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
überlassen. |
14.4. |
Bei dem Transport der Ware mit eigenen Transportmitteln haftet
die Helmut Thieme Indu-strietechnik GmbH nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit. Eine Änderung
der Be-weislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit dieser
Regelung nicht verbunden. |
15. |
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Gerichtsstand ist Hamburg. |
15.2. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist
Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in Schrift und Wort hat der
deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.3. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als unwirksam oder als nichtig, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
übrigen nicht. |
|
nach oben |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
HELMUT THIEME INDUSTRIETECHNIK GmbH
(Gegenüber Verbraucher) |
1. |
Allgemeines, Geltungsbereich |
1.1. |
Sämtliche Aufträge werden ausschließlich nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. |
1.2. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksam-keit einer diesseitigen schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. |
1.3. |
Schriftliche Bestätigungen im Sinne der Ziffern 1.2. können nur
durch die in dem Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der
Helmut Thieme Industrie Technik GmbH erteilt werden. |
1.4. |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber
Verbrauchern im Sinne von 13 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind
freibleibend und unverbindlich |
2.2. |
Alle Angaben, insbesondere Maße, Gewichte, DIN-Angaben,
Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und sonstige
Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich von der
Helmut Thieme Industrie Technik GmbH bestätigt wird. Derartige
Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Das
gleiche gilt für Angaben von Lieferanten. |
2.3. |
Aufträge verpflichten die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
erst, wenn diese den Ab-schluss des Vertrages schriftlich oder
fernschriftlich bestätigt hat oder die bestellte Ware geliefert
wird. Die Bestätigung per E-Mail ist zum verbindlichen Abschluss
eines Vertrages nicht ausreichend. |
2.4. |
In dem Falle der Fertigung von Auftragsarbeiten verpflichtet
sich der Auftraggeber auf Verlangen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, die Rechtsinhaberschaft an gewerblichen
Schutzrechten (insbesondere Markenrechten, Urheber- oder
Nutzungsrechten, Patentrechten, Geschmacks- oder
Gebrauchsmusterrechten) nachzuweisen.
Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber, die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH von Ansprüchen Dritter freizuhalten,
welche gegen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte in dem Zusammenhang mit der
Auftragserfüllung geltend gemacht werden. Diese
Freihalteverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf alle der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH entstandenen und entstehende
Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, sowie auf von der Helmut
Thieme GmbH zu leistende Schadensersatz- oder Lizenzzahlungen. Die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist berechtigt, von dem
Auftraggeber in dem Falle der Inanspruchnahme angemessene
Sicherheit zu verlangen. |
3. |
Preise |
3.1. |
Es gelten die Preislisten der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH in dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Soweit sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab
Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg. Die Kosten der Verpackung und
der Versen-dung ab Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg sind nicht
enthalten. Diese Kosten sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu
tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und von dem
Auftraggeber zu tragen. |
3.2. |
Irrtümer, insbesondere Druck-, Schreib-, Rechen- oder
Übermittlungsfehler berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH zur berichtigenden Berechnung. Die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ist nicht verpflichtet, das Rechtsgeschäft
auf Basis eines irrtümlich angegebenen Preises zu erfüllen. |
4. |
Einschränkung des Beschaffungsrisikos |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH übernimmt kein
Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, von dem Vertrag
zurückzutreten, soweit sie trotz vorherigen Abschlusses eines
ent-sprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand
nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt
davon unberührt. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wird den
Auftraggeber unver-züglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie
zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wird dem Auftraggeber im Falle
des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten. |
5. |
Ausschluß Zwischenhändlerhaftung |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH hat Sachmängel der
Lieferung, welche sie von Dritter Seite bezieht und unverändert an
den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten. Die
Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1. |
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
(Vorbehaltsware). |
6.2. |
Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der
Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH gehörenden Gegenständen, steht der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH Miteigentum an der neuen Sache in dem
Verhältnis der Werte der Vorbehaltsware und der anderen Sache zu.
Als Wert gilt der Rechnungswert. |
6.3. |
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder
Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH unverzüglich zu
benachrichtigen. |
7. |
Gewährleistung und Mängelrügen |
7.1. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel
innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen
solchen Mangel festgestellt hat, der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert
zu beschreiben, wie es dem Auftraggeber möglich ist. Diese Regelung
stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Auftraggebers
dar. |
7.2. |
Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Mängelansprüche
bestehen nicht, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit. |
7.3. |
Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und
Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von dem
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Fehlschlagen
der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch
gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der
Fristsetzung bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen
kann der Auftraggeber nicht verlangen. |
7.4. |
Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen
trägt der Auftraggeber, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil
die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der
ursprünglichen Anlieferung verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. |
8. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
8.1. |
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und ohne
Abzug an dem Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu
zahlen. Teillieferungen können von der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellt werden und sind in
gleicher Weise fällig. |
8.2. |
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit
nicht leistet. |
8.3. |
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens ist zulässig. |
8.4. |
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH berechtigt, für jedes
abgesetzte Mahnschreiben eine pauschale Verzugsgebühr in Höhe von
EUR 10,00 zu erheben. |
8.5. |
Der Auftraggeber darf gegen die Ansprüche der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. |
8.6. |
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. In dem Fall des Vorhandenseins von
Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
soweit dieses nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacher-füllung (insbesondere
der Mangelbeseitigung) steht. |
9. |
Begrenzung der Haftung |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet in den Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH oder eines Vertreters oder
Erfül-lungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen
haftet die Helmut Thieme In-dustrietechnik GmbH nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertrags-pflichten oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen
wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für
Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des
Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist
vollständig ausgeschlossen. Die Regelungen der vorstehenden Sätze 3
und 4 dieser Ziffer 9.1. gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers und/oder der Gesundheit gehaftet wird. |
9.2. |
Die vorstehende Regelungen gemäß Ziffern 9.1. erstreckt sich
auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der
Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder
aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt
sich ausschließlich nach der Ziffer 10. und die Haftung für
Unmöglichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Ziffer
11.. |
9.3. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
10. |
Verzug |
10.1. |
Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe,
Rohstoff- und Energiemängel, Mangel an Arbeitskräften und/oder
Transportmitteln, Transporthindernisse, Unruhen oder Fälle höherer
Gewalt befreien die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH für die
Dauer ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung/Leistung. |
10.2. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei Verzögerung
der Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder eines
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der
Lieferung/Leistung wird die Haftung für den Scha-densersatz neben
der Leistung auf 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung
auf 10% des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers sind, auch nach Ablauf einer der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH gesetzten Frist zur Leistung,
ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. |
11. |
Unmöglichkeit |
|
Soweit die Lieferung/Leistung unmöglich ist, ist der
Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des
Auftraggebers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach auf 10% des
Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind
ausgeschlossen. Sämtliche vorstehenden Beschränkungen gelten nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu dem
Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden. |
12. |
Rücktritt |
|
Der Auftraggeber kann in dem Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten
hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung von dem Vertrag zurücktritt oder auf die
Lieferung/Leistung besteht. In den Fällen von Mängeln verbleibt es
bei den gesetzlichen Bestimmungen. |
13. |
Verjährungsfristen |
13.1. |
Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich
aus welchem Rechtsgrund, 6 Monate, für sonstige Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln 1 Jahr. |
13.2. |
Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, 1 Jahr. |
13.3. |
Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten auch
für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie
gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in
Zusammenhang stehen. |
13.4. |
Die vorstehenden Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2.
und 13.3. gelten mit folgender Maßgabe:
- Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des
Vorsatzes.
- Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten im
Übrigen auch nicht, wenn die Hel-mut Thieme Industrietechnik GmbH
den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen hat. Hat die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH einen Mangel argli-stig verschwiegen, so
gelten anstelle der in den Ziffern 13.1. und 13.2. genannten
Fristen die anwendbaren Fristen des 438 I Nr.2 BGB (Bauwerke und
Sachen für Bauwerke) beziehungsweise 438 I Nr.3 BGB (sonstige
Sachen) unter Ausschluß der Fristverlängerung bei Arglist gemäß 438
III BGB, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall dieser Ziffer 13.4.
vorliegt.
- Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten
außerdem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder
eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht.
- Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des
weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung
oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
|
13.5. |
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen
mit der Ablieferung. |
13.6. |
Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen
gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen erfasst. |
13.7. |
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die
Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen
unberührt. |
13.8. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
14. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
14.1. |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Erfüllungsort für eine Verpflichtung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, einschließlich der Pflicht zur Lieferung und
Vorlage von Urkunden, der Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH. Erfolgt die Lieferung ab Auslieferungslager der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH, ist Erfüllungsort der Sitz dieses
Auslieferungslagers. Erfolgt die Versendung aus dem Ausland, ist
Erfüllungsort der Ankunftsort der Ware in Deutschland. |
14.2. |
Versendet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH den
Liefergegenstand auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Ver-sendung bestimmten Person oder Anstalt
übergeben wurde. |
14.3. |
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Versandweg und
Versandmittel der Wahl der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
überlassen. |
14.4. |
Bei dem Transport der Ware mit eigenen Transportmitteln haftet
die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit. Eine Änderung
der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit dieser
Regelung nicht verbunden. |
15. |
Anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist
Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in Schrift und Wort hat der
deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.2. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als unwirksam oder als nichtig, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
übrigen nicht. |
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nach oben |
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