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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER HELMUT THIEME
INDUSTRIETECHNIK GmbH |
1. |
Allgemeines |
1.1. |
Verträge der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, die Einkäufe zum Inhalt
haben, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge oder
Dienstleistungsverträge (Aufträge), werden ausschließlich nach Maßgabe der
nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingun-gen abgeschlossen. Dies gilt auch
für Aufträge, welche die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH Namens und im
Auftrag von Dritten erteilt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingung des
Auftragnehmers gelten nur, wenn sie von der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Schweigen der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH auf übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gilt nicht als Zustimmung. |
1.2. |
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Einkäufe, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. |
1.3. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der diesseitigen
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. |
1.4. |
Schriftliche Bestätigungen in dem Sinne der Ziffern 1.1. und 1.3. können
nur durch die in dem Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH erteilt werden. |
1.5. |
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne von 14 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind freibleibend und
können von dieser bis zu dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung
jederzeit widerrufen werden. |
2.2. |
Von Angeboten der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH abweichende
Auftragsbestätigun-gen des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen
Bestätigung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. Erfolgt diese Bestätigung
nicht binnen zwei Wochen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Schweigen
gilt nicht als Zustimmung. Die Annahme von Lieferungen / Leistungen oder
Zahlungen ersetzt nicht die Annahmeerklärung. |
2.3. |
Die Annahme von Angeboten des Auftragnehmers erfolgt seitens der Helmut
Thieme Indu-strietechnik GmbH ausschließlich durch schriftliche Erklärung. |
3. |
Preise |
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Die in den Aufträgen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH genannten
Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer, jedoch einschließlich
aller Nebenkosten (insbesondere Transport-, Zoll-, Verpackungs-,
Versicherungskosten, Kosten der Rücknahme und Entsorgung der Verpackung). |
4. |
Beschaffenheitsvereinbarung |
4.1. |
Der Auftragnehmer garantiert insbesondere, dass
- ausschließlich die in dem Auftrag benannten oder sonstwie vereinbarten
Materialien verwendet werden und die von der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH gemäß Auftrag vorgegebenen Maß- und Mengenangaben beachtet werden.
Abweichungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH zulässig;
- in dem Auftrag aufgegebene Bescheinigungen sowie sonstige Dokumente, die
für den Einsatz der Lieferung zu dem vertragsgemäßen Zweck erforderlich sind
oder deren Erforderlichkeit sich aus dem vertragsgemäßen Verwendungszweck der
Lieferung ergibt, mitzuliefern;
- die gelieferten oder hergestellten Waren, Leistungen oder Werke den
gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, den anerkannten
Regeln der Technik, den anerkannten sonstigen Sicherheitsvorschriften und
sonstigen einschlägigen Unfallverhütungs-, Umwelt- oder
Arbeitsschutzvorschriften entsprechen;
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5. |
Übernahme der Beschaffungsgarantie |
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Der Auftragnehmer steht für die Beschaffung der für die Lieferungen /
Leistungen erforderlichen Zulieferungen und Leistungen -auch ohne Verschulden-
uneingeschränkt ein (volle Übernahme des Beschaffungsrisikos). |
6. |
Zwischenhändlerhaftung |
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Der Auftragnehmer hat in jedem Fall auch ohne Verschulden für die von ihm
beschafften Zulieferungen und Leistungen wie für eigene Lieferungen /
Leistungen einzustehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Mängel. |
7. |
Eigentumsvorbehalt |
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Mit Ablieferung, Abnahme oder Übergabe erlangt die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH an der gelieferten Ware uneingeschränktes Eigentum.
Einfacher und verlängerter Eigentums-vorbehalt des Auftragnehmers sind
ausgeschlossen. |
8. |
Lieferung und Leistung |
8.1. |
Der Auftragnehmer ist nicht befugt, die Lieferungen / Leistungen in dem
Rahmen des Auftrags-verhältnisses mit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
ohne Zustimmung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH durch Dritte zu
erbringen oder erbringen zu lassen. |
8.2. |
Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, für die Dauer der Gewährleistungsfrist einen
Sicherheitseinbehalt von 5 % der Brutto-Auftragssumme vorzunehmen, es sei denn,
der Auftragnehmer leistet Sicherheit durch Beibringung einer über diesen
Zeitraum laufenden selbstschuldnerischen und im übrigen unwiderrufli-chen
Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse. |
8.3. |
Bei Werkverträgen oder Werklieferungsverträgen ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, während der Herstellung Material,
Herstellungsverfahren und ausführende Arbeiten zu überprüfen, soweit dies nicht
berechtigten Interessen des Auftragnehmers zuwiderläuft. Die nicht von
berechtigten Interessen getragene Verweigerung einer Überprüfung berechtigt die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem
Grund. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. |
8.4. |
Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist eine Abnahme erforderlich. Die
Abnahme des Werkes erfolgt ausschließlich durch schriftliche Erklärung seitens
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. Die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH ist berechtigt, eine etwa verwirkte Vertragsstrafe trotz Abnahme bis zur
Schlußzahlung geltend zu machen. Die vorbehaltlose Abnahme des Werkes führt
nicht zu dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Rechten der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. |
8.5. |
Lieferscheine sind von außen an der Verpackung zu befestigen und müssen die
Bestellnummer, die Artikelbezeichnung und Teilenummer, die Liefermengen und die
mitgelieferten Bescheini-gungen / Dokumente benennen, sowie Hinweise auf
etwaige Teillieferungen enthalten. Zusammengehörige Lieferungen sind als solche
zu kennzeichnen. Ware, die nicht aus dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft
stammt, ist als solche zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandlungen gegen eine der
vorstehenden Verpflichtungen ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
berechtigt, die Annahme zu verweigern, es sei denn, dies ist vom Auftragnehmer
nicht zu vertreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. |
8.6. |
Vorzeitige Lieferungen können zurückgewiesen werden, wenn diese nicht in
dem Interesse der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH liegen. Weitergehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. |
9. |
Gewährleistung und Mängelrüge |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH genügt handelsrechtlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten, wenn sie offene Mängel binnen zwei Wochen ab
Übergabe, verdeckte Mängel binnen zwei Wochen ab Kenntnis anzeigt. Die Anzeige
von Mängeln zu einem späteren Zeit-punkt kann nach den Umständen des
Einzelfalles ausreichen. |
9.2. |
Ausstellung von Empfangsquittungen oder Zahlung beinhaltet nicht den
Verzicht auf mögliche Gewährleistungsansprüche und sonstige Rechte. |
9.3. |
Der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH stehen auch bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und
Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu. |
9.4. |
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung / Neuleistung
steht in jedem Fall der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu. |
9.5. |
Der Auftragnehmer hat die zu dem Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie
die in dem Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten des Aus- und Einbaus
der gelieferten Ware zu tragen. |
9.6. |
In dringenden Fällen ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur Abwehr
erheblicher Schäden oder Gefahren für andere Rechtsgüter nach vorheriger
Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer berechtigt, den Mangel selbst zu
beseitigen, durch Dritte beseitigen zu lassen oder eine mangelfreie Sache
selbst zu beschaffen und vom Auftragnehmer Ersatz der jeweils erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen. |
9.7. |
Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als
fehlgeschlagen. |
9.8. |
Im übrigen haftet der Auftragnehmer der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
in dem Rah-men der gesetzlichen Bestimmungen und stellt die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat
dafür nicht einzustehen. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist mit ihrem
Schadensersatzanspruch nicht auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Die
Schadensersatzverpflichtung und der Freistellungsanspruch erfassen
insbeson-dere auch alle Kosten, Gebühren und Auslagen. |
10. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
10.1. |
Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestelldatum und
Mengenangabe mit Einzel- und Positionspreis zu erstellen. Rechnungen für
Teillieferungen sind als solche kenntlich zu machen. Abweichende Rechnungen
begründen keine Zahlungsverpflichtung. |
10.2. |
Zahlt die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auf eine in dem Sinn von
Ziffer 10.2. ungenügende Rechnung den von dem Auftragnehmer geforderten
Rechnungsbetrag ganz oder teilweise und stellt sich später heraus, dass der
Vorsteuerabzug aufgrund eines Mangels der Rechnung von dem Finanzamt nicht
anerkannt wird, ersetzt der Auftragnehmer der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH den Vorsteuerbetrag. Der Auftraggeber kann dieser Zahlungsverpflichtung
nicht davon abhängig machen, dass die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gegen
die Nichtanerkennung des Vorsteuerbetrages das Einspruchsverfahren führt und /
oder Klage erhebt. |
10.4. |
Die Vergütung des Auftragnehmers wird 60 Tage nach Abnahme der
Gesamtleistung und Zugang der Rechnung fällig. Auch Teilrechnungen werden erst
nach vollständiger Erfüllung des Auftrages beglichen. |
10.5. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist berechtigt, bei Zahlungen
binnen zwei Wochen nach Fälligkeit drei Prozent Skonto zu ziehen. |
10.6. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist zur Aufrechnung
berechtigt. |
11. |
Lieferverzug |
11.1. |
Auftretende Lieferverzögerungen hat der Auftragnehmer der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nach Kenntniserlangung unverzüglich und schriftlich unter
Angabe der Auftragsnum-mer, des Auftragsdatums sowie des voraussichtlichen
neuen Liefertermins anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige oder erfolgt sie nur
unvollständig, haftet der Auftragnehmer für dadurch entstehende Schäden, es sei
denn, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Eine Anerkennung des neuen
Liefertermins ist weder durch die Mitteilung noch durch Schweigen auf diese
Mitteilung gegeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. |
11.2. |
Schäden, die durch Lieferverzögerungen des Auftragnehmers entstehen,
berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen, es sei denn, der Auftragnehmer hat nicht schuldhaft
gehandelt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH ist im Falle des Verzugs berechtigt, von dem
Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Nettoauftragssumme pro
Arbeitstag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 25 % der Nettoauftragssumme
insgesamt; der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist auf
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung anzurechnen. Das Recht
zum Rücktritt sowie auf Schadensersatz bleibt auch nach Geltendmachung und/oder
Zahlung der Vertragsstrafe erhalten. |
12. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
12.1. |
Erfüllungsort ist der Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. |
12.2. |
Bis zur vollständigen Ablieferung der Lieferungen / Leistungen,
beziehungsweise bis zur Ab-nahme des Werks durch die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH an dem Erfüllungsort, trägt der Auftragnehmer die Gefahr
des Verlustes, zufälligen Unterganges oder zufälliger Beschädigung. |
13. |
Rücktritt |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist in dem Falle einer
Pflichtverletzung des Auftragnehmers auch ohne Fristsetzung zu dem Rücktritt
berechtigt. |
14. |
Verjährung |
|
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen -gleich aus
welchem Rechtsgrund- beträgt vier Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die
Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche
Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den
Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von
Fristen. |
15. |
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Gerichtsstand ist Hamburg. |
15.2. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
und dem Auftragnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist
ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in
Schrift und Wort hat der deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.3. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen als
unwirksam oder als nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen
Einkaufsbedingungen im übrigen nicht. |
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nach oben |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HELMUT THIEME
INDUSTRIETECHNIK GmbH
(Gegenüber Unternehmern) |
1. |
Allgemeines, Geltungsbereich |
1.1. |
1.1. Sämtliche Aufträge werden ausschließlich nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Schweigen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auf übersandte Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung. |
1.2. |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbebeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. |
1.3. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit einer diesseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch
für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
1.4. |
Schriftliche Bestätigungen im Sinne der Ziffern 1.1. und 1.3. können nur
durch die in dem Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Helmut
Thieme Industrie Technik GmbH erteilt werden. |
1.5. |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne von 14 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind freibleibend und
unverbindlich |
2.2. |
Alle Angaben, insbesondere Maße, Gewichte, DIN-Angaben, Abbildungen,
Beschreibungen, Montageskizzen und sonstige Drucksachen sind nur verbindlich,
wenn dieses ausdrücklich von der Helmut Thieme Industrie Technik GmbH bestätigt
wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.
Das gleiche gilt für Angaben von Lieferanten. |
2.3. |
Aufträge verpflichten die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH erst, wenn
diese den Abschluss des Vertrages schriftlich oder fernschriftlich bestätigt
hat oder die bestellte Ware geliefert wird. Die Bestätigung per E-Mail ist zum
verbindlichen Abschluss eines Vertrages nicht ausreichend. |
2.4. |
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag einen Monat ab Eingang des Auftrages
bei der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gebunden. Der Liefervertrag kommt
in dem von der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH akzeptierten Umfang
zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Zugang der
schriftlichen Auftragsbestätigung oder unverzüglich nach Zugang der Ware
widerspricht. |
2.5. |
Der Auftraggeber akzeptiert produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen von
bis zu 10% unter entsprechender Herauf- und Herabsetzung des Preises. |
2.6. |
In dem Falle der Fertigung von Auftragsarbeiten verpflichtet sich der
Auftraggeber auf Verlangen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, die
Rechtsinhaberschaft an gewerblichen Schutzrechten (insbesondere Markenrechten,
Urheber- oder Nutzungsrechten, Patentrechten, Geschmacks- oder
Gebrauchsmusterrechten) nachzuweisen. Unabhängig davon verpflichtet sich der
Auftraggeber, die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH von Ansprüchen Dritter
freizuhalten, welche gegen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte in dem Zusammenhang mit der
Auftragserfüllung geltend gemacht werden. Diese Freihalteverpflichtung
erstreckt sich insbesondere auf alle der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
entstandenen und entstehende Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, sowie
auf von der Helmut Thieme GmbH zu leistende Schadensersatz- oder
Lizenzzahlungen. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist berechtigt, von
dem Auftraggeber in dem Falle der Inanspruchnahme angemessene Sicherheit zu
verlangen. |
3. |
Preise |
3.1. |
Es gelten die Preislisten der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in dem
Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg.
Die Kosten der Verpackung und der Versendung ab Winsen/Luhe oder Freihafen
Hamburg sind nicht enthalten. Diese Kosten sind durch den Auftraggeber
zusätzlich zu tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und von
dem Auftraggeber zu tragen. |
3.2. |
Irrtümer, insbesondere Druck-, Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler
berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur berichtigenden
Berechnung. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist nicht verpflichtet, das
Rechtsgeschäft auf Basis eines irrtümlich angegebenen Preises zu erfüllen. |
4. |
Selbstbelieferungsvorbehalt |
|
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht
rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des
Rücktritts dem Auftraggeber die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten. |
5. |
Ausschluß Zwischenhändlerhaftung |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH hat Sachmängel der Lieferung,
welche sie von Dritter Seite bezieht und unverändert an den Auftraggeber
weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1. |
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. |
6.2. |
Reicht der Auftraggeber einen Scheck über den Kaufpreis ein unter
gleichzeitiger Aufforderung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, einen
Wechsel des Auftraggebers (Bezogener) als Aussteller zu unterschreiben
(Umkehrwechsel), so gilt, wenn die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH der
Aufforderung nachkommt, eine Einlösung des Schecks nicht als unbedingte
Kaufpreiszahlung. In diesen Fällen erlischt der Eigentumsvorbehalt frühestens
mit der Einlösung des Wechsels durch den Käufer. |
6.3. |
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur
Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen
gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den
Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu
vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. |
6.4. |
Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder
mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung (im folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im
Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH; der aus der Verarbei-tung entstehende Gegenstand wird
als "Neuware" bezeichnet. Der Auftraggeber verwahrt die Neuware für die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei
Verarbeitung mit anderen, nicht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
gehörenden Gegenständen steht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis
des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes
zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.
Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH und der Auftraggeber darüber einig, dass
der Auftraggeber der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH Miteigentum an der
Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der
übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. |
6.5. |
Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt
der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den
Abnehmer mit allen Neben-rechten sicherungshalber an die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ab, ohne dass es noch weitere besonderer Erklärungen
bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die
Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes
entspricht. Der der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH abgetretende
Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. |
6.6. |
Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit
Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer
besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für
die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des
Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen
verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ab. |
6.7. |
Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in dieser Ziffer
6. (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird
auf die abgetretende Forderung geleistete Zahlungen bis zur Höhe der
gesicherten Forderung unverzüglich an die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder
drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu
widerrufen. Außerdem kann die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nach
vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessen Frist die
Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie
die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber dem
Kunden verlangen. |
6.8. |
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen
den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen. |
6.9. |
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Auftraggeber die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen. |
6.10. |
Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Helmut Thieme
Industrietechnik zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10
% übersteigt, wird die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auf Wunsch des
Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen
verschiedenen Sicherungsrechten zu. |
6.11. |
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt,
die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder
vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstan-des/der Neuware liegt keine
Rücktrittserklärung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, es sei denn, dies
wird ausdrücklich erklärt. |
7. |
Gewährleistung und Mängelrügen |
7.1. |
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen
nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware anzuzeigen, andernfalls gilt die
Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. |
7.2. |
Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. |
7.3. |
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht
in jedem Fall der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern. |
7.4. |
Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder
Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach
dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche
Aufwendungen kann der Auftraggeber nicht verlangen. |
7.5. |
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrüberganges im Sinne von 444 BGB richten sich die Rechte des Auftraggebers
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
7.6. |
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen
nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware anzuzeigen, andernfalls gilt die
Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. |
8. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
8.1. |
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug an dem
Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu zahlen. Teillieferungen können
von der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellt werden und
sind in gleicher Weise fällig. |
8.2. |
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit nicht
leistet. |
8.3. |
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens ist zulässig. |
8.4. |
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, für jedes abgesetzte Mahnschreiben eine
pauschale Verzugsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben. |
8.5. |
Der Auftraggeber darf gegen die Ansprüche der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. |
8.6. |
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. In dem
Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dieses nicht in einem angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
(insbesondere der Mangelbeseitigung) steht. |
8.7. |
Werden der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nach Vertragsschluss
Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit oder die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, die sofortige Vorauszahlung sämtlicher
Forderungen aus allen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen in bar zu
verlangen. Stattdessen ist die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH auch
berechtigt, Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung zu
verlangen. Lieferungen werden nur noch gegen Vorauszahlung ausgeführt. Von dem
Auftraggeber gegebene Akzepte sind zur sofortigen Zahlung fällig. Eine etwa in
der Entgegennahme des Akzeptes liegende Stundung kann widerrufen werden. |
8.8. |
Umstände im Sinne der Ziffer 8.7. liegen insbesondere vor bei nachweisbarer
Nichteinlösung von Schecks, Wechselprotest und/oder bei negativen Auskünfte
einer Bank, einer Kreditversicherung oder einer Auskunftei oder bei Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber. |
8.9. |
Umstände im Sinne der Ziffer 8.7. liegen auch vor, wenn der Auftraggeber
gegenüber der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in Verzug gerät. |
8.10. |
Kommt der Auftraggeber einem Verlangen der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß Ziffer 8.7. nicht
innerhalb von drei Werktagen nach, so hat die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH das Recht, die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern. Die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH kann von noch nicht ausgeführten Verträgen
nach weiterer Nachfristsetzung von mindestens drei Werktagen ganz oder
teilweise zurücktreten oder wahlweise Schadensersatz verlangen. |
9. |
Begrenzung der Haftung |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet in den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. |
9.2. |
Im übrigen haftet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH nur nach dem
Produkthaftunggesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Haftung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist auch in
Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 9.2. Satz 1 aufgeführten
Ausnahmefällen vorliegt. |
9.3. |
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des
Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist vollständig
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der
Gesundheit gehaftet wird. |
9.4. |
Die vorstehenden Regelungen gemäß Ziffern 9.1. und 9.2. und 9.3. erstrecken
sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der
Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Mängeln, der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich ausschließlich nach der
Ziffer 10. und die Haftung für Unmöglichkeit bestimmt sich ausschließlich nach
der Ziffer 11.. |
9.5. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
10. |
Verzug |
10.1. |
Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Rohstoff-
und Energiemängel, Mangel an Arbeitskräften und/oder Transportmitteln,
Transporthindernisse, Unruhen oder Fälle höherer Gewalt befreien die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH für die Dauer ihrer Auswirkung von der Pflicht zur
Lieferung/Leistung. |
10.2. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei Verzögerung der
Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder eines Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen wird die Haftung
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen Verzögerung der Leistung für den
Schadensersatz neben der Leistung auf 5% und für den Schadensersatz statt der
Leistung auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung/Leistung begrenzt,
bei dem Verzug eingetreten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind,
auch nach Ablauf einer der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gesetzten Frist
zur Leistung, ausgeschlossen. Sämtliche vorstehende Begrenzungen gelten nicht
bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
11. |
Unmöglichkeit |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei Unmöglichkeit der
Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen wird die Haftung
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz
und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10% des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung/Leistung begrenzt, der wegen der Unmöglichkeit
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen
Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen. Sämtliche
vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
12. |
Rücktritt |
|
Der Auftraggeber kann in dem Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dem
Vertrag nur zurücktreten, wenn die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH die
Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei
Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung von dem Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung/Leistung
besteht. In den Fällen von Mängeln verbleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen. |
13. |
Verjährungsfristen |
13.1. |
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der
Lieferung/Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Dies gilt
jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei
unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke),
479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder 634 a Abs. 1 Nr. 2
BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder
Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten
Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. |
13.2. |
Die Verjährungsfristen nach Ziffer 13.1. gelten auch für sämtliche
Schadensersatzansprüche gegen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, die mit
dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des
Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang
stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist der Ziffer 13.1. Satz 1. |
13.3. |
Verjährungsfristen gemäß Ziffer 13.1. und Ziffer 13.2. gelten mit folgender
Maßgabe:
- Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
- Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der
Lieferung/Leistung übernommen hat. Hat die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in Ziffer 13.1.
genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von
Arglist gelten würden, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall dieser Ziffer 13.3
vorliegt.
- Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in
den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
|
13.4. |
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei
Werkleistung mit der Abnahme. |
13.5. |
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den
Neubeginn von Fristen unberührt. |
13.6. |
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
14. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
14.1. |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungsort für eine Verpflichtung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH,
einschließlich der Pflicht zur Lieferung und Vorlage von Urkunden, der Sitz der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. Erfolgt die Lieferung ab
Auslieferungslager der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, ist Erfül-lungsort
der Sitz dieses Auslieferungslagers. Erfolgt die Versendung aus dem Ausland,
ist Erfüllungsort der Ankunftsort der Ware in Deutschland. |
14.2. |
Versendet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH den Liefergegenstand auf
Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, geht
die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt übergeben wurde. |
14.3. |
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Versandweg und Versandmittel der
Wahl der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH überlassen. |
14.4. |
Bei dem Transport der Ware mit eigenen Transportmitteln haftet die Helmut
Thieme Indu-strietechnik GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieses
gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
der Freiheit. Eine Änderung der Be-weislast zu dem Nachteil des Auftraggebers
ist mit dieser Regelung nicht verbunden. |
15. |
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Gerichtsstand ist Hamburg. |
15.2. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist
ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in
Schrift und Wort hat der deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.3. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
unwirksam oder als nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. |
|
nach oben |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HELMUT THIEME
INDUSTRIETECHNIK GmbH
(Gegenüber Verbraucher) |
1. |
Allgemeines, Geltungsbereich |
1.1. |
Sämtliche Aufträge werden ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. |
1.2. |
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu
Ihrer Wirksam-keit einer diesseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch
für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
1.3. |
Schriftliche Bestätigungen im Sinne der Ziffern 1.2. können nur durch die
in dem Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Helmut Thieme
Industrie Technik GmbH erteilt werden. |
1.4. |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im
Sinne von 13 BGB. |
2. |
Angebot und Vertragsschluß |
2.1. |
Angebote der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH sind freibleibend und
unverbindlich |
2.2. |
Alle Angaben, insbesondere Maße, Gewichte, DIN-Angaben, Abbildungen,
Beschreibungen, Montageskizzen und sonstige Drucksachen sind nur verbindlich,
wenn dieses ausdrücklich von der Helmut Thieme Industrie Technik GmbH bestätigt
wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.
Das gleiche gilt für Angaben von Lieferanten. |
2.3. |
Aufträge verpflichten die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH erst, wenn
diese den Ab-schluss des Vertrages schriftlich oder fernschriftlich bestätigt
hat oder die bestellte Ware geliefert wird. Die Bestätigung per E-Mail ist zum
verbindlichen Abschluss eines Vertrages nicht ausreichend. |
2.4. |
In dem Falle der Fertigung von Auftragsarbeiten verpflichtet sich der
Auftraggeber auf Verlangen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, die
Rechtsinhaberschaft an gewerblichen Schutzrechten (insbesondere Markenrechten,
Urheber- oder Nutzungsrechten, Patentrechten, Geschmacks- oder
Gebrauchsmusterrechten) nachzuweisen.
Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber, die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH von Ansprüchen Dritter freizuhalten, welche gegen die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wegen der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte in dem Zusammenhang mit der Auftragserfüllung geltend gemacht
werden. Diese Freihalteverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf alle der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH entstandenen und entstehende Kosten der
notwendigen Rechtsverteidigung, sowie auf von der Helmut Thieme GmbH zu
leistende Schadensersatz- oder Lizenzzahlungen. Die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH ist berechtigt, von dem Auftraggeber in dem Falle der
Inanspruchnahme angemessene Sicherheit zu verlangen. |
3. |
Preise |
3.1. |
Es gelten die Preislisten der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in dem
Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Winsen/Luhe oder Freihafen Hamburg.
Die Kosten der Verpackung und der Versen-dung ab Winsen/Luhe oder Freihafen
Hamburg sind nicht enthalten. Diese Kosten sind durch den Auftraggeber
zusätzlich zu tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und von
dem Auftraggeber zu tragen. |
3.2. |
Irrtümer, insbesondere Druck-, Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler
berechtigen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zur berichtigenden
Berechnung. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH ist nicht verpflichtet, das
Rechtsgeschäft auf Basis eines irrtümlich angegebenen Preises zu erfüllen. |
4. |
Einschränkung des Beschaffungsrisikos |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko.
Sie ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz vorherigen
Abschlusses eines ent-sprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den
Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon
unberührt. Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wird den Auftraggeber
unver-züglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben; die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH wird dem Auftraggeber im Falle
des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. |
5. |
Ausschluß Zwischenhändlerhaftung |
|
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH hat Sachmängel der Lieferung,
welche sie von Dritter Seite bezieht und unverändert an den Auftraggeber
weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1. |
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH (Vorbehaltsware). |
6.2. |
Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit
anderen, nicht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH gehörenden Gegenständen,
steht der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH Miteigentum an der neuen Sache in
dem Verhältnis der Werte der Vorbehaltsware und der anderen Sache zu. Als Wert
gilt der Rechnungswert. |
6.3. |
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. |
7. |
Gewährleistung und Mängelrügen |
7.1. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von
zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt
hat, der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH schriftlich anzuzeigen. Die Mängel
sind dabei so detailliert zu beschreiben, wie es dem Auftraggeber möglich ist.
Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Auftraggebers
dar. |
7.2. |
Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. |
7.3. |
Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in
jedem Fall der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen
zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der
Fristsetzung bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der
Auftraggeber nicht verlangen. |
7.4. |
Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der
Auftraggeber, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware
nachträglich an einen anderen Ort als den der ursprünglichen Anlieferung
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch. |
8. |
Zahlung und Zahlungsverzug |
8.1. |
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug an dem
Sitz der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu zahlen. Teillieferungen können
von der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH in Rechnung gestellt werden und
sind in gleicher Weise fällig. |
8.2. |
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit nicht
leistet. |
8.3. |
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens ist zulässig. |
8.4. |
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH berechtigt, für jedes abgesetzte Mahnschreiben eine
pauschale Verzugsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben. |
8.5. |
Der Auftraggeber darf gegen die Ansprüche der Helmut Thieme
Industrietechnik GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. |
8.6. |
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. In dem
Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dieses nicht in einem angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacher-füllung
(insbesondere der Mangelbeseitigung) steht. |
9. |
Begrenzung der Haftung |
9.1. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet in den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder
eines Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen haftet die Helmut Thieme In-dustrietechnik GmbH nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten
oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der
Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für
Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum
Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist vollständig ausgeschlossen. Die
Regelungen der vorstehenden Sätze 3 und 4 dieser Ziffer 9.1. gelten nicht,
soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit gehaftet wird. |
9.2. |
Die vorstehende Regelungen gemäß Ziffern 9.1. erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten
auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für
Verzug bestimmt sich ausschließlich nach der Ziffer 10. und die Haftung für
Unmöglichkeit bestimmt sich ausschließlich nach der Ziffer 11.. |
9.3. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
10. |
Verzug |
10.1. |
Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Rohstoff-
und Energiemängel, Mangel an Arbeitskräften und/oder Transportmitteln,
Transporthindernisse, Unruhen oder Fälle höherer Gewalt befreien die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH für die Dauer ihrer Auswirkung von der Pflicht zur
Lieferung/Leistung. |
10.2. |
Die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH haftet bei Verzögerung der
Lieferung/Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH oder eines Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der
Verzögerung der Lieferung/Leistung wird die Haftung für den Scha-densersatz
neben der Leistung auf 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10%
des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers sind, auch nach Ablauf einer der Helmut Thieme Industrietechnik
GmbH gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die vorstehenden
Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
11. |
Unmöglichkeit |
|
Soweit die Lieferung/Leistung unmöglich ist, ist der Auftraggeber
berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz neben
oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach
auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen
Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen. Sämtliche
vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
12. |
Rücktritt |
|
Der Auftraggeber kann in dem Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dem
Vertrag nur zurücktreten, wenn die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH die
Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei
Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung von dem Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung/Leistung
besteht. In den Fällen von Mängeln verbleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen. |
13. |
Verjährungsfristen |
13.1. |
Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem
Rechtsgrund, 6 Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1
Jahr. |
13.2. |
Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist
für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrunde, 1
Jahr. |
13.3. |
Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten auch für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH,
unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit
einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. |
13.4. |
Die vorstehenden Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. und 13.3.
gelten mit folgender Maßgabe:
- Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes.
- Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten im Übrigen auch
nicht, wenn die Hel-mut Thieme Industrietechnik GmbH den Mangel arglistig
verschwiegen hat oder soweit die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat die
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH einen Mangel argli-stig verschwiegen, so
gelten anstelle der in den Ziffern 13.1. und 13.2. genannten Fristen die
anwendbaren Fristen des 438 I Nr.2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke)
beziehungsweise 438 I Nr.3 BGB (sonstige Sachen) unter Ausschluß der
Fristverlängerung bei Arglist gemäß 438 III BGB, wenn nicht ein anderer
Ausnahmefall dieser Ziffer 13.4. vorliegt.
- Die Verjährungsfristen der Ziffern 13.1. und 13.2. gelten außerdem nicht,
soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht.
- Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des weiteren
nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer
grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
|
13.5. |
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der
Ablieferung. |
13.6. |
Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird,
werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. |
13.7. |
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den
Neubeginn von Fristen unberührt. |
13.8. |
Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden. |
14. |
Erfüllung, Gefahrtragung und Versand |
14.1. |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungsort für eine Verpflichtung der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH,
einschließlich der Pflicht zur Lieferung und Vorlage von Urkunden, der Sitz der
Helmut Thieme Industrietechnik GmbH. Erfolgt die Lieferung ab
Auslieferungslager der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH, ist Erfüllungsort
der Sitz dieses Auslieferungslagers. Erfolgt die Versendung aus dem Ausland,
ist Erfüllungsort der Ankunftsort der Ware in Deutschland. |
14.2. |
Versendet die Helmut Thieme Industrietechnik GmbH den Liefergegenstand auf
Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, geht
die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Ver-sendung bestimmten Person
oder Anstalt übergeben wurde. |
14.3. |
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Versandweg und Versandmittel der
Wahl der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH überlassen. |
14.4. |
Bei dem Transport der Ware mit eigenen Transportmitteln haftet die Helmut
Thieme Industrietechnik GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieses
gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
der Freiheit. Eine Änderung der Beweislast zu dem Nachteil des Auftraggebers
ist mit dieser Regelung nicht verbunden. |
15. |
Anwendbares Recht, salvatorische Klausel |
15.1. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Helmut Thieme Industrietechnik GmbH
und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist
ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen in
Schrift und Wort hat der deutsche Wortlaut im Zweifelsfall Vorrang. |
15.2. |
Erweist sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
unwirksam oder als nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. |
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